Auf einer quadratischen Bodenplatte (40 x 40 cm) ist eine Tribüne (die nicht mitgebaut werden muss) mit einem Dach zu überspannen. Die angedeutete Tribüne hat eine Grundfläche von 40 x 25 cm und eine Höhe von 15 cm. Die dahinterliegende 15 cm breite Fläche kann für fest verankerte Abspannmasten
genutzt werden. Das Dach selbst darf maximal 40 cm hoch sein und darf die Arbeitsfläche nach hinten um maximal 15 cm überragen.
Euer Tribünendach muss eine Last von 250 g an jeder Stelle des Daches aushalten. Die Jury wählt die Form des Belastungsgewichts nach der Beschaffenheit der Dachkonstruktion aus.
Das Gewicht darf auch von den Erbauern mitgeliefert werden.
Anmeldeschluss: 27. November 2009
Einsendeschluss: 22. Januar 2010
Auf der Internetseite der Ingenieurkammer Eures Bundeslandes findet Ihr die Kontaktadressen von erfahrenen Bauingenieuren, die Euch bei bautechnischen Fragen zur Umsetzung Eurer Dachkonstruktion unterstützen.